5. Beim Notar – jetzt wird adoptiert!

Der Notar macht den ganzen Schriftkram und schickt alles ans Familiengericht. Und zu einem überraschend niedrigen Preis!

Achtung! Die hier wiedergegebenen Texte sind Auszüge aus den Originalurkunden. Sie sollen nur zeigen, was in etwa drinstehen sollte. Die hier wiedergegebenen Texte sind in keinem Fall als Textvorlage geeignet!

Mit der notariell beurkundeten Einwilligung des leiblichen Vaters sind wir zu unserem Notar. Für den Notar gehört das Aufsetzen der erforderlichen Dokumente zum Tagesgeschäft. Man muss ihm also nicht sagen, wie man es gerne hätte.

Er verfasste für uns folgendes Dokument:

Antrag auf Ausspruch der Annahme als Kind und Einwilligung

Heute erschienen vor mir der Vater .. und die Mutter .. Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich bei deren gleichzeitiger Anwesenheit folgende Erklärung:

1. Vorbemerkungen
Vater und Mutter haben die Ehe geschlossen. Die Mutter hat eine nichteheliche Tochter. Diese hat im Wege der Einbenennung bereits den Familiennamen erhalten. Sie lebt im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten.

2. Antrag auf Ausspruch der Annahme als Kind
Der Annehmende erklärt hiermit, die Tochter als eheliches Kind annehmen zu wollen und beantragt den Ausspruch der Annahme des Kindes als sein Kind, durch welche die Tochter die Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Eheleute erlangt.

3. Einwilligung
Die Mutter willigt als Mutter und gesetzliche Vertreterin des Kindes und Ehefrau des Annehmenden in die vorstehend beantragte Annahme ein. Der leibliche Vater hat bereits zur Urkunde des Notars .. seine Einwilligung hierzu gegeben.

4. Einreichung des Antrags
Der Notar wird hiermit betraut, diese Urkunde zusammen mit der ihm vorliegenden Ausfertigung der Einwilligung des leiblichen Vaters einzureichen. Weitere Unterlagen sollen unmittelbar beim Annehmenden angefordert werden.

5. Hinweise
Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Annahme als Kind erst mit der Zustellung des Annahmeausspruchs rechtswirksam wird.

6. Kosten
Die Kosten dieser Urkunde sowie die beim Vormundschaftsgericht anfallenden Kosten trägt der Annehmende. Von dieser Urkunde erhalten jeder Beteiligte eine Ausfertigung.

Wie gesagt, einige weniger wichtige Passagen fehlen hier.

Gespannt war ich auf die Rechnung des Notars. Jeder, der schon mal beim Notar wegen eines Grundstückgeschäfts war, kennt die dortige Preisgestaltung. Ich bin sehr froh, dass mit solchen Sachen scheinbar Arbeiten wie diese Urkunde subventioniert werden: Die Rechnung inklusive Spesen und Mehrwertsteuer betrug 65,45 Euro. Daher sollten Sie keinen Gedanken daran verschwenden, eine solche Aktion ohne Notar durchzuführen. Dürfen Sie auch gar nicht.