6. Post vom Amtsgericht

Der Notar macht den ganzen Schriftkram und schickt alles ans Familiengericht. Und zu einem überraschend niedrigen Preis!

Etwa drei Wochen nach dem Notartermin kam Post vom Amtsgericht. Die dortigen Damen und Herren wollten Informationen über den Annehmenden, die Ehefrau, die familiäre Situation, das Einkommen und vieles mehr. Für die benötigten Unterlagen hat die bearbeitende Stelle in unserem Amtsgericht ein Formblatt, in dem die benötigten Dokumente einfach angekreuzt werden, und das im folgenden wiedergegeben ist.

Dokumente, die wir beibringen mussten, sind fett geschrieben.

1. Aufenthaltsbescheinigung für den Annehmenden (mich)
2. Aufenthaltsbescheinigung für die Anzunehmende (Stieftochter)

Anm.: Die Dokumente 1. und 2. sind nicht zu verwechseln mit einer Aufenthaltsgenehmigung. Diese Dokumente sind auch für Deutsche notwendig und sind sowas wie eine erweiterte Meldebescheinigung. Sie sind erhältlich bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldestelle und enthalten folgende Informationen: Voller Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Religion, der aktuelle Wohnsitz und seit wann man dort gemeldet ist.
3. Geburtsurkunde in Kopie des Annehmenden
4. Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem Geburtenbuch der Anzunehmenden
Anm.: 3. und 4. erhält man beim jeweiligen Standesamt der Geburt.
5. Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem Familienbuch des Annehmenden
6. Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem Familienbuch des Anzunehmenden
(Anm.: 5. und 6. erhält man beim Standesamt der Eheschließung. Meiner Vermutung nach muss man entweder 3. oder 5. UND 4. oder 6. beibringen. Das Familienbuch dürfte immer erforderlich sein, wenn die betreffende Person verheiratet ist, ansonsten reicht eine Geburtsurkunde.)
7. Sterbeurkunde von ..
(Anm.: Dürfte wohl nur relevant sein, wenn ein Halbweise adoptiert werden soll.)
8. Sorgerechtsentscheidung – Scheidungsurteil
(Anm.: Nur erforderlich bei Scheidungskindern.)
9. Nachweis über das Einkommen des Annehmenden
(Anm.: Dazu habe ich einfach meine Lohnsteuerbescheinigung aus dem Vorjahr eingesandt.)
10. Formlose Erklärung über das monatliche Nettoeinkommen, den Verkehrswert des Grundbesitzes und die Höhe des Vermögens des Annehmenden
11. Formlose Erklärung über das monatliche Nettoeinkommen, den Verkehrswert des Grundbesitzes und die Höhe des Vermögens des Anzunehmenden
12. Formlose Erklärung über eventuell vorhandene eheliche, nichteheliche oder adoptierte Kinder des Annehmenden. Bejahendenfalls bitte auch Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift, gegebenenfalls auch Namen und Anschrift des gesetzlichen Vertreters.
13. Formlose Erklärung über eventuell vorhandene eheliche, nichteheliche oder adoptierte Kinder des Anzunehmenden. Bejahendenfalls bitte auch Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift, gegebenenfalls auch Namen und Anschrift des gesetzlichen Vertreters des Anzunehmenden.

Was minimalen Aufwand (eine Email und eine Vorabüberweisung) erforderte, war die Abschrift aus dem Geburtenbuch unserer Tochter (4.). Die Dokumente 1, 2 und 5 erhielten wir in der Einwohnermeldestelle bzw. in dem Standesamt unseres Wohnorts. Dokument 9 war eine einfache Kopie und 12 war ein einfacher Vierzeiler. Die beglaubigten Abschriften kosten zusammen um die 20 Euro.

Damit war das Amtsgericht dann zufrieden, der Schreibkram war erledigt.

Nun konnte geprüft werden, ob wir gute Eltern sind. Das Amtsgericht schaltete das Jugendamt ein, und das schickte uns einen dicken Brief.